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Die von uns entwickelte Felgenbeschichtung, ist ein geprüftes Verfahren zur Beschichtung von Alufelgen. Jede Felge, die wir für unsere Kunden vom Originalzustand ausgehend beschichten, erhält einen entsprechenden Materialprüfbericht;

– Wir legen Wert auf die Sicherheit unserer Kunden –

Wir grenzen uns hiermit bewusst von der industriellen Pulverbeschichtung ab und möchten unseren Kunden einen kurzen Einblick in die technischer Hintergründe der Beschichtung geben, hierzu ein Bericht u.a. vom TÜV Süd:

 

Farbige Felgen liegen im Trend. Und weil sich nicht jeder modebewusste junge Autofahrer alle zwei Jahre einen neuen Felgensatz leisten kann, werden immer mehr Aluminiumräder nachträglich per Pulverbeschichtung umlackiert, was deutlich billiger ist als eine Nasslackierung. Auch viele Reifenhändler lassen gebrauchte Räder neu beschichten, um sie als günstige Kompletträder anbieten zu können.

Der TÜV Süd warnt nun vor thermischen Verfahren zur Entlackung und Neubeschichtung von Aluminiumrädern, weil ein zu großer Wärmeeintrag das Gefüge des Materials verändern und so seine Festigkeit herabsetzen könne. In einem Test untersuchten die Sachverständigen mehrere Leichtmetallräder in Erstausrüsterausführung aus dem wärmebehandelten Werkstoff, aus dem heute der überwiegende Teil der Pkw-Alufelgen besteht.

Dabei zeigte sich, dass nach drei Stunden bei 200 Grad Celsius ein Härteabfall von fünf Prozent messbar war. Bei noch höheren Temperaturen fiel der Härtegrad enorm ab: Bei 250 Grad Celsius über drei Stunden büßte das Rad bereits 40 Prozent seiner Stabilität ein.

Pulvern ist laut FKT-Richtlinie gar nicht zulässig

Mit der Härte schwindet die Lebensdauer: Nach der Hitzekur kamen die Probanden zur Biegeumlaufprüfung. Dabei stellte sich heraus, dass die thermische Behandlung die Haltbarkeit der Felgen um bis zu 90 Prozent verringert und die gesetzlichen Mindestanforderungen (§ 36 StVZO/ECE-R 124) danach nicht mehr erfüllt werden: „Die Erhitzung geht auf Kosten der Sicherheit im Straßenverkehr. So behandelte Räder können Risse bekommen oder Speichen sogar brechen“, warnt Stefan Dittmar, Teamleiter „Räder“ bei TÜV Süd Automotive.

Fachleute aus der Branche der Pulverbeschichter zeigten sich auf Nachfrage von »kfz-betrieb« überrascht von den Ergebnissen. „Wir halten das Verfahren für völlig ungefährlich. Bei Aluminiumfelgen braucht der Pulverlack rund zehn Minuten bei 180 Grad Celsius zum Einbrennen“, sagt Wolfram Alber von Pulvercoat, einem Vertriebsunternehmen für Pulverlacke.

Allerdings ist in der Branche der Pulverbeschichter wohl nicht allgemein bekannt, dass thermische Verfahren für die Felgenaufbereitung generell verboten sind. Der Sonderausschuss „Räder und Reifen“ des Fachausschusses Kraftfahrzeugtechnik (FKT) im Bundesverkehrsministerium hat in einem Grundsatzpapier zur Radaufbereitung nämlich festgelegt, dass bei Lackierarbeiten eine maximale Einwirktemperatur von 90 Grad Celsius und eine Einwirkzeit von 40 Minuten nicht überschritten werden darf, Pulverbeschichtungen mit höheren Temperaturen und Einwirkzeiten und das thermische Entlacken nicht zulässig sind.

Rechtlich unsicherer Boden

Auch wenn viele Betriebe der Branche nach guter handwerklicher Praxis arbeiten und die von ihnen behandelten Produkte problemlos funktionieren, so bewegen sie sich rechtlich gesehen trotzdem nicht auf sicherem Boden. Umso weniger tun das Felgenaufbereiter, die ein erst seit einigen Jahren gebräuchliches Verfahren einsetzen, bei dem die Felgen thermisch entlackt und anschließend direkt der Pulverlack aufgebracht wird.

Weil dieser auf der heißen Felge verläuft, ergibt sich eine sehr gute Oberflächenqualität der Beschichtung. Das Problem: Die Felgen sind dadurch über Stunden der Hitze ausgesetzt, was zu den vom TÜV Süd in seinen Tests nachgewiesenen Problemen führen kann.

(Quelle: KFZ-Betrieb, “Felgenreparatur“)